Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Wir prüfen Ihr Fahrzeug

HU
die Hauptuntersuchung**
Bei der Hauptuntersuchung, die nur von einer amtlich anerkannten Prüforganisation vorgenommen werden darf, z. Bsp. TÜV, DEKRA oder GTÜ, wird Ihr Fahrzeug auf Sicherheitsmängel hin überprüft. Die HU ist eine reine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung, bei der der Untersuchungsumfang und der Untersuchungsablauf genau festgelegt sind. Zerlegt wird dabei nichts. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das geprüfte Fahrzeug eine HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. Ohne eine gültige HU-Plakette darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Die Abstände für die HU
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sein Fahrzeug im Zuge einer Hauptuntersuchung überprüfen zu lassen. Alle PKW müssen erstmals nach 3 Jahren der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Danach alle 2 Jahre.
Taxis und Mietwagen müssen jedes Jahr zur Prüfung. Sollten Sie die Frist überschreiten, bekommen Sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro und einem Punkt in Flensburg. Auch eine Stilllegung des Fahrzeugs ist möglich.
Wann der Nächste Termin (Fristablauf) zur HU fällig ist, können Sie entweder dem Fahrzeugschein entnehmen oder an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr und der senkrechte Strich darüber für den Monat. Wie Ihnen sicherlich schon aufgefallen ist, wechselt die Plakettenfarbe von Jahr zu Jahr.
Die Abgasuntersuchung – AU
Bei der Abgasuntersuchung handelt es sich ebenso wie bei der Hauptuntersuchung um eine Pflichtprüfung. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass das geprüfte Fahrzeug die vorgeschriebenen Abgaswerte innerhalb der Abgasnorm einhält, die gesetzlich festgelegten Grenzwerte also nicht überschreitet. Gemessen werden die Abgase, per Sonde im Auspuff, je einmal im Leerlauf und erhöhten Leerlauf.
Die Abstände für die AU
Vierrädrige Fahrzeuge mit Ottomotor, egal ob mit geregeltem, ungeregeltem oder ohne Katalysator, müssen ebenso wie Fahrzeuge mit Dieselmotor bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ebenso alle 2 Jahre zur Untersuchung. Dieselfahrzeuge über 3,5 Tonnen, Taxis und Mietwagen jedes Jahr. Die erfolgreiche Prüfung wird mit der AU-Plakette quittiert, die am vorderen Kennzeichen angebracht wird. Ab dem 1. Januar 2010 wird diese Plakette abgeschafft.
AU – Werte stimmen nicht – Prüfung nicht bestanden
Sollte die Prüfung negativ ausfallen, müssen die Mängel die für den höheren Schadstoffausstoß verantwortlich sind, beseitigt werden. Anschließend muss das Fahrzeug erneut zur AU vorfahren. Die Gründe für erhöhte Werte können vielfältig sein und deuten meist auf einen Defekt hin. Von einem höheren Kraftstoffverbrauch angefangen, bis hin zu einem großen und teuren Motorschaden ist alles drin.
Termine für HU und AU
Bei Ihrem Fahrzeug steht eine Hauptuntersuchung an? Wir empfehlen Ihnen, Ihr Fahrzeug auf jeden Fall vor der HU bei uns in der Werkstatt auf Mängel hin überprüfen zu lassen. Somit können Sie bereits im Vorfeld bestehende Mankos beseitigen lassen und einer erneut mit Kosten verbundenen Zweitprüfung entgehen. Die Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung finden jeden Donnerstag statt. Wir möchten Sie bitten Termine vorab zu vereinbaren.
**) Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, durchgeführt durch Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsinstitution.
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